Illustrationen
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte - Illustrationen zu den umstrittenen Punkten der Verfassung vom 16. März 2003. Sie wurden das erste Mal im flinfo Nr 2 des Jahres 2003 veröffentlicht. Vielen Dank an die Freie Liste, die uns erlaubt, diese Illustrationen hier noch einmal zu veröffentlichen.
- Das Sanktionsrecht
- Gemäss Artikel 65 der Verfassung muss der Fürst jedem Gesetz ausdrücklich zustimmen. Wenn er schweigt, tritt das Gesetz nicht in Kraft.
- Notverordnungen
- Der Fürst kann in dringenden Fällen den Notstand ausrufen und dann mit Notrecht regieren. Der Fürst definiert was dringend ist und die vom Volk gewählten Vertreter und Vertreterinnen, der Landtag, werden übergangen.
- Richterernennung
- Die Artikel 95 und 96 der Verfassung räumen dem Fürsten entscheidenden Einfluss auf die Richterernennung ein.
- Rolle des Staatsgerichtshofs
- Der Staatsgerichtshof als Schiedsgericht zwischen den Gewalten wurde abgeschafft
- Regierungsentlassung
- Der Fürst kann die Regierung entlassen, ohne Gründe zu nennen.
- Gemeindeaustrittsrecht
- Die Gemeinden erhalten das Recht aus dem Staatsverbund auszutreten. Das Prozedere ist aber ein äusserst kompliziert.
- Misstrauensantrag
- Das Volk kann gegen den Landesfürsten einen Misstrauensantrag einbringen, aber das Fürstenhaus entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben wird.
- Monarchieabschaffung
- Die Abschaffung der Monarchie im Verfassungsrang - ein Ausbau der demokratischen Rechte oder die Legitimation für die Politik des Fürsten? Zudem ist das Prozedere noch komplizierter als beim Gemeindeaustritt und deshalb aus unserer Sicht wertlos.