Quelle: Seminararbeit von Martina Sochin, Eschen und «Die Chronik der Verfassungsfrage» des Demokratiesekretariats
- 27. Februar 1995
Fürst Hans-Adam II. erklärt, dass er den Vorsitzenden der Verwaltungsbeschwerinstanz, Dr. Herbert Wille, nicht mehr für ein politisches Amt oder eine Richterfunktion ernennen werde, da dessen Auslegung von Art. 112 LV (Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Fürst, Regierung und Landtag über die Auslegung der Verfassung eine Entscheidung zu treffen) nicht korrekt sei. - August 1995
Das Liechtenstein Institut veröffentlicht 2 Rechtsgutachten zu den Schreiben des Fürsten an den Vorsitzenden der Verwaltungsbeschwerdeinstanz. - 11. August
Unter dem Eindruck der Ablehnung von Dr. Herbert Wille durch den Fürsten wird dem Landtag eine von 2545 Personen unterschriebene Petition eingereicht. In der Petition wird unter anderem die Behandlung der aufgekommenen verfassungsrechtlichen Probleme und Grundsatzfragen gefordert. - 14. September
Anlässlich der Behandlung der «Wille-Petition» wird vom Landtag die Einsetzung einer Verfassungskommission beschlossen. Diese erhält den Auftrag, zuhanden des Landtags die offenen verfassungsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung und Einbezug der Meinungen des Landesfürsten und der Regierung aufzulisten und nach Zustimmung des Landtags zu diesem Katalog die sprachliche Ausarbeitung in Angriff zu nehmen. - 21. September
Schreiben des Fürsten an den Landtag in dem er sagt, dass er die Auffassung des Landtages teilt, dass eine Klärung der offenen Verfassungsfragen notwendig sei.
- 22. September
Schreiben des Fürsten an das Liechtenstein Institut, worin der Fürst erneut die Bedingungen formuliert, die erfüllt sein müssten, damit das Fürstenhaus weiterhin das Staatsoberhaupt stelle. Als eine Variante wird der Verbleib bei der heute gültigen Verfassung von 1921 genannt.