Das letzte Wort hat nicht das Volk. Die Ankündigung, dass das Gesetz nicht sanktioniert werden würde, reichte, um allen das Wasser abzugraben – der Fürstentarif regelte das Abstimmungsverhalten. Der vorauseilende Gehorsam bestimmte bereits das Verhalten vieler Parlamentarier. Allein schon die Ankündigung, das Gesetz nicht zu sanktionieren, verfehlte beim Volk seine Wirkung nicht.
Im neuen Szenarium heisst es aus dem Fürstenhaus und bei den Verfechtern der Verfassung 2003 „Wem es nicht passt, kann eine Initiative zur Abschaffung der Monarchie“ starten – ein verfassungsmässiges Recht. Ein Verfahren, das Batliner, Kley und Wille in ihrem an den Europarat gerichteten Memorandum folgendermassen kommentieren: „Wohl niemand in Liechtenstein möchte die Monarchie abschaffen. Da dem so ist, ist das angebotene Verfahren des letzten Ausweges (ultima ratio) in der Realität vielmehr ein wirksames Instrument, um mildere Verfassungsänderungen zu verhindern. Als der Fürst gefragt wurde, ob er das «an die absolutistische Zeit» erinnernde «Notverordnungsrecht» oder das «Recht zur Niederschlagung eines Gerichtsverfahrens» beibehalten wolle, antwortete der Fürst mit «JA» und dem Hinweis, dass «sogar die Monarchie abgeschafft werden» könnte. (Interview Liechtensteiner Volksblatt, 29.5.1993, S.3).»
Wir erleben heute das, was der Europarat „Verfassungswirklichkeit“ nennt; jeder Hinweis, dass das absolute Vetorecht des Fürsten undemokratisch ist, wird mit der Antwort quittiert, dass man ja die Monarchie abschaffen könne (Art.113 der Verfassung). Die von Batliner, Kley und Wille geäusserten Befürchtungen werden nun auf fatale Weise Realität.