Das Land Liechtenstein wird immer Liechtenstein heissen. Denn so steht es in der Verfassung. Etwas daran ändern kann nur das Volk. Niemand sonst könnte dem souveränen Staat seinen Namen wegnehmen.
Staaten und Territorien, die ihren Namen von einer Familie oder einer historischen Person ableiten, gibt es nicht viele auf der Welt. Bolivien geht auf den Freiheitskämpfer Simon Bolivar zurück, der Kreis Toggenburg im Kanton St. Gallen nimmt Bezug auf die einst dort herrschenden Grafen von Toggenburg. Auf dem Gebiet des heutigen deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt regierte ab dem 12. Jahrhundert das Herrschergeschlecht der Askanier mit ihrer Stammburg Anhalt.
Und da ist natürlich Liechtenstein: Um 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Träger dieses Namens erwähnt, heisst es auf der offiziellen Website des Fürstenhauses: «Er nannte sich nach der Burg Liechtenstein, südlich von Wien.» 1699 beziehungsweise 1712 kauften Nachfahren dieses Hugo von Liechtenstein fernab ihrer niederösterreichischen Stammlande aus strategischen Überlegungen die Grafschaften Schellenberg und Vaduz. Diese wurden 1719 durch kaiserliches Dekret zum neuen «Fürstentum Liechtenstein» erhoben – die Geburtsstunde von Liechtenstein.
«Schalten Sie den gesunden Menschenverstand ein»
Was könnte passieren, wenn Fürst Hans-Adam II. nach Wien umziehen würde und nicht mehr Staatsoberhaupt von Liechtenstein sein wollte? Würde der souveränen Staat Liechtenstein kurzerhand seinen über 300 Jahre alten Namen verlieren und ein namenloses Fürstentum werden? Oder könnte der Monarch die Namensrechte an Microsoft verkaufen, wie Fürst Hans-Adam spasseshalber schon mal angetönt hat?
«Schalten Sie den gesunden Menschenverstand ein», sagt ein Namensrechtler am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern. Auch wenn der Name Liechtensteins auf die fürstliche Familie zurückgehe, heisse das nicht, dass diese heute den Alleinanspruch auf diesen Namen besitze. «Mit der gleichen Logik könnten dann auch die Nachfahren des Grafen von Toggenburg beim Kanton St. Gallen vorstellig werden und den Namen Toggenburg einfordern.» Der Freistaat Bayern habe seinen Namen auch nicht gewechselt, als 1918 die Monarchie zu Ende war und die Familie von Bayern keine Könige mehr stellen durfte.
Name Liechtenstein ist international abgesichert
Die gleiche Position vertreten Völkerrechtler aus Zürich und Wien. Der Name des Staates Liechtenstein sei in den letzten Jahren durch so viele internationale Organisationen wie die UNO, die EFTA oder den EWR, aber auch durch internationale Staatsverträge abgesichert worden, dass das Fürstenhaus niemals fordern könne, der Name Liechtenstein gehöre zum Familienbesitz. «Kein Gericht der Welt würde in dieser Sache der Fürstenfamilie Recht geben», sind alle angefragten Staats- und Völkerrechtler überzeugt: «Liechtenstein bleibt Liechtenstein. Einzig und allein das Volk entscheidet, wie das Land heissen soll.»
Der König von Kalifornien
So selten souveräne Staaten sind, die ihren Namen von einer Familie oder eine historischen Person ableiten, Städte und Regionen, die ihren Namen von einer adeligen Familie erhalten haben, gibt es zuhauf. In Deutschland zum Beispiel Bayern, Braunschweig, Coburg, Lippe, Sachsen.
Populär sind auch Städtenamen, die stolze Exilanten in fremde Länder getragen haben. Fast immer zur grossen Freude der Daheimgebliebenen. Glarner gründeten in den USA ein New Glarus, Freiburger in Brasilien ein Nova Friburgo. Schotten liessen sich im kanadischen Nova Scotia (Neuschottland) nieder. Und im Westen der USA gibt es ein Sutter County, das an den Basler Auswanderer und «König von Kalifornien», Johann August Sutter, erinnert. St. Gallen leitet seinen Namen vom heiligen Gallus ab, St. Pölten vom heiligen Hyppolyt.