Der Leserbrief von Dr. Wolfgang Bayer vom 29. März ruft nach einer Richtigstellung.
Herr Bayer schreibt, das Volk habe vor einem Jahr über eine „Verfassungsvorlage von Landtag, Regierung und Landesfürsten“ abgestimmt.
Diese Aussage ist natürlich falsch. Das Volk hat über eine Initiative des Fürsten und des Erbprinzen abgestimmt, die der Fürst nur deshalb lanciert hat, weil seine Regierungsvorlage im Landtag gescheitert ist.
Bekanntlich schreibt die Verfassung vor, dass der Landesfürst sein Recht auf Initiative in der Gesetzgebung durch Einbringung einer Regierungsvorlage in den Landtag ausübt (Art. 64 Abs. 1) und dass Regierungsvorlagen, die eine Änderung der Verfassung zum Gegenstand haben, auf Seiten des Landtags eines einstimmigen Beschlusses aller anwesenden Abgeordneten oder zweier Beschlüsse mit mindestens je einer Dreiviertelmehrheit bedürfen (Art. 112 Abs. 2).
Wären diese beiden Verfassungsbestimmungen vom Fürsten, von der Regierung und von der Landtagsmehrheit beachtet worden, so hätte es gar keine Verfassungsvorlage gegeben, über die das Volk hätte abstimmen müssen. Dann wäre die Übung zum Wohl des Landes im Innern und zur Wahrung seines Rufs im Ausland spätestens mit der zweiten Landtagsabstimmung abgebrochen worden.
Weshalb die Regierung und die Landtagsmehrheit dann plötzlich die Seite gewechselt und sich die Sache des Fürsten so zu Eigen gemacht haben, dass später in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, hier habe es sich um eine Verfassungsvorlage gehandelt, die zuvor vom Landtag beraten und mit der nötigen qualifizierten Mehrheit beschlossen worden ist, darüber kann nur gerätselt werden.
Verein zur Stärkung der Volksrechte
Liechtensteiner Vaterland vom 31. März 2004, Seite 11
Liechtensteiner Volksblatt vom 31. März 2004, Seite 5