Der Geschäftsprüfungskommission (GPK) steht das «uneingeschränkte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt im Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen und von allen Behörden, Amtsstellen und Kommissionen der Staatsverwaltung zweckdienliche Auskünfte zu verlangen». Diesem Recht der GPK ist Frau Aurelia Frick im Rahmen der Kontrolle zu zaghaft nachgekommen, was sie ihrerseits mehrmals eingestand und bedauerte. In den politischen Schriften Liechtensteins wird zur GPK ausgeführt, dass sie «mit ihren ohnehin quantitativ beschränkten Ressourcen einer unvorteilhaften Hol-Schuld unterstehe. So haben die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission über ihre Arbeit im Milizparlament hinaus grossen Aufwand zu verrichten, dem sie kaum genügen kön-nen». Weiter schreibt Roger Beck, die GPK «auf externe Hinweise angewiesen ist.» Sie «prüft retrospektiv (…) Geschäfte, deren vermeintliche Missstände, etwa durch Presseartikel, Gerüchte oder Briefe an sie herangetragen werden». Alt-Regierungschef Klaus Tschütscher sagte in dem Zusammenhang: «Die Geschäftsprüfungskommission, als verlängerter Arm des Landtages für diese Aufgabe, möchte natürlich diese Aufgabe auch gewissenhaft und korrekt vornehmen, nur habe ich Zweifel daran, ob diese Geschäftsprüfungskommission mit ihren heutigen Ressourcen dazu in der Lage ist. Hierzu muss meines Erachtens ein nötiger Unterbau geschaffen werden.» Es stellen sich somit grundsätzliche Fragen zur GPK, deren Funktionsweise und Ausstattung.
Die ausserordentliche Landtagssitzung vom 2. Juli 2019 bot interessante Einblicke. Der Vorsitzende Thomas Rehak verwies in seinem Eingangsvotum auf die Berichterstattung der GPK an den Landtag. Angesichts der Ausführungen des GPK-Vorsitzenden Rehak ist es umso erstaunlicher, dass sich die GPK mit Medienmitteilungen vor dem Sonderlandtag an die Presse gewandt hatte. Diese Missachtung des Parlaments ist beispiellos. Weiter behauptete der Vorsitzende Rehak im Landtag, alle Entscheide der GPK seien einstimmig gefallen. Das GPK-Mitglied Georg Kaufmann erwähnte am 8. Juli 2019 auf Radio L, er hätte sich gegen einen Sonderlandtag ausgesprochen. Ob in der GPK auch Kommunikationsprobleme bestehen? Abgeordnete haben in dieser ausserordentlichen Landtagssitzung die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft angezweifelt, dadurch letztendlich an der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Institutionen Zweifel gehegt. Dies wirft einen Schatten auf die tagenden Abgeordneten, da sich keine einzige mahnende Stimme dagegen erhob.
Das Wahrnehmen der Kontrollfunktion durch den Landtag ist uneingeschränkt zu begrüssen. Jedoch haben die Institutionen sowie ihre Repräsentanten sich an vorgeschriebenes Recht und Gesetz zu halten. Die GPK hat dem Landtag Bericht zu erstatten, nicht irgendwelchen Medien. Bei der Ausübung der Kontrollfunktion sollte Effizienz vorherrschen, nicht persönliche Animositäten. Wenn der Landtag und seine Organe sich an die rechtlichen Spielregeln halten, kann das Parlament seine Funktion zum Wohle des Landes wahrnehmen.
Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein