Die FBP stellt fest, dass die Stabsstelle für Chancengleichheit mit ihrer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zur Frage „Soll die Regierung direkt durch das Volk gewählt werden“ ihre Befugnisse überschritten habe.
Die FBP fürchtet jede Art von möglicher Verfassungsdiskussionen und würde am liebsten alle mit Rede- und Diskussionverbot belegen, die „amtlich“ keinen besonderen Auftrag zu solchen Diskussionen haben. Wie anfällig ist doch unsere Verfassung, wie ängstlich sind einige Politiker, wenn eine Diskussionsveranstaltung zu möglichen Regierungsdirektwahlen ein solches Ärgernis für eine Volkspartei ist.
Gerade weil soviel Ängstlichkeit und soviel Zerbrechlichkeit um die Verfassung bestehen, sollten wir öfter, eingehender und gezielter darüber diskutieren, ob die Verfassung 2003 der Weisheit letzter Schluss sein soll.
Demokratiebewegung in Liechtenstein
03.06.10