Steilvorlage oder „enttäuschender Fehlpass“?

Der Aufforderung der Demokratiebewegung, den „Kieber-Film“ als Input für eine inhaltliche Diskussion der Verfassung zu nutzen, begegnete Fürst Hans Adam II mit dem Hinweis darauf, dass DiL einen „demokratisch zustande gekommenen Entscheid“ nicht akzeptieren könne und liess sich nicht auf den Inhalt der Pressemitteilung ein.

Was den demokratisch zustande gekommenen Entscheid angeht, so haben wir weder die Umzugsdrohungen des Fürstenhauses noch den „schlossfreien“ Hügel vergessen; auch wenn er damit den DemokratieanhängerInnen keinen Eindruck machte, wissen alle, dass die Abstimmung über die Verfassung ohne Angstmacherei anders ausgegangen wäre. Dazu aber möglicherweise noch an anderer Stelle.

Was uns heute beschäftigt, sind die Auswirkungen der fürstlichen Machtfülle. Des Fürsten Glauben, dass Kieber die schiefe Bahn aus Anhänglichkeit zum Land oder zum Fürstenhaus verlassen könne, wenn man ihm nur möglichst entgegenkommt, ist bei allem Respekt Augenwischerei. Weder dem Fürstenhaus noch anderen massgeblichen Stellen ging es um das Seelenheil Kiebers, sondern einzig und allein darum, Kieber im Zaum zu halten – so naiv das auch gewesen sein mag. Diese Aktion diente weder dem Landesinteresse noch dem Finanzplatz. Alle in diesem Zusammenhang gemachten Zugeständnisse bestätigen unsere Annahme.

In Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem Film „Kieber – der Datendieb“ ergeben sich für uns folgende Fragen:

  • Wann handelt Fürst Hans Adam II als Staatsoberhaupt und hat damit die Reputation Liechtensteins im Auge und wann handelt er als Bankier, dem das Hemd näher ist als die Jacke?
  • Wie kann man, insbesondere bei den Aktionen um Kieber herum, das eine vom anderen trennen? Wer vor allem trennt das?
  • Sind nicht die kommerziellen Überlegungen des Fürstenhauses  als Bankinhaber die Triebfeder solchen Handelns und damit ein Risiko für die Reputation des Landes Liechtenstein?

Die zentrale Frage aber, um die es jetzt und auch in Zukunft gehen wird ist die, ob wir wirklich eine fürstliche Demokratie wollen, in der alle Macht im Fürsten vereint ist.

Der bevorstehende Staatsfeiertag wird wie immer zum Huldigungsevent auf der Schlosswiese stilisiert. Dieser Tag wäre eine gute Gelegenheit, das was ist – nämlich die Verfassung von 2003, nicht als etwas in Stein Gemeisseltes zu betrachten und sie zumindest neu zu diskutieren. Wir hoffen sehr, dass wir inhaltliche Antworten aus dem Fürstenhaus, von der Regierung und den Parteien bekommen und sich andere an der Diskussion beteiligen.

Demokratiebewegung in Liechtenstein (DiL)