Presserat weist Beschwerde der Demokratiebewegung ab

Das Liechtensteiner Vaterland berichtete bereits ausführlich darüber, dass der Presserat eine Beschwerde der Demokratiebewegung in der causa Rezension des Kriminalromans von Armin Öhri abgewiesen hat.

Der Vorstand der Demokratiebewegung nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis, zumal er nach dem Wissensstand und aufgrund der Kriterien des Schweizer Presserats nachvollziehbar ist.  In der Beschwerde vom 2.9.2010  beschränkte sich die Demokratiebewegung allein auf den Kommentar des Chefredaktors Günther Fritz. Es schien uns unangebracht, auf das im Vorfeld dieses Kommentars versandte Mail hinzuweisen, das die zuständige Redaktorin dem Autor zuschickte, wo sie klar zum Ausdruck brachte, was die „wahren“ Gründe der Ablehnung einer Rezension sind. Die seitenlange Antwort auf die Beschwerde durch den Chefredaktor lehrte uns, dass wir künftig bei Beschwerden jeden einzelnen Punkt anführen müssen, um nachvollziehbar zu machen, warum wir Demokratiedefizite wahrnehmen.

Für die Demokratiebewegung ist entscheidend, dass unseren Medien klar werden muss, wie wichtig ihre Rolle für ein umfassendes Demokratieverständnis ist und wir diese Rolle auch künftig sehr genau beobachten werden.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, darauf hinzuweisen, dass jede und jeder bei „gefühlter“ Verletzung demokratischer oder anderer Regeln das Recht hat, sich an den Schweizer Presserat zu wenden, der dann alle Aspekte der möglichen Verletzung prüft und entscheidet. Diese Institution ist insbesondere für Liechtenstein eine wichtige Stelle, zumal wir es hier immer noch mit zwei Parteizeitungen zu tun haben, deren Inhalte immer nur mit der roten oder mit der schwarzen Brille zu lesen sind. Die Beisshemmung in die eigene Richtung ist vorprogrammiert – auf Dauer ist anzustreben, dass nicht die Parteien die Medien kontrollieren sondern die Medien die Parteien. Gerade in der Ablehnung der Buchrezension war die Parteinähe letztlich der Hauptgrund, das Mail an den Autor liefert dafür die Bestätigung. Nicht umsonst machte sich die Gegenseite, nämlich das Volksblatt in dieser Angelegenheit stark.

Die Demokratiebewegung hat auf ihrer Homepage www.demokratiebewegung.li den Entscheid des Presserats veröffentlicht.