Die Abstimmungsvorlage Hilfe statt Strafe wurde durch zwei Komponenten im Vorfeld der Abstimmung bestimmt: der Artikel, der eine Spätabtreibung von behinderten Embryos erlaubt und die frühe Ankündigung des Erbprinzen, dass er bei einem Volks-JA dem Gesetz seine Zustimmung verweigern werde.
Die Ankündigung des Erbprinzen veranlasste die Demokratiebewegung, eine Umfrage an das Liechtenstein Institut in Auftrag zu geben. Was schon vorher vermutet wurde, bestätigt nun die Analyse der Umfrage:
- Auf den Punkt gebracht, ist durch die Intervention des Fürstenhauses die unvoreingenommende Sachdiskussion gestört worden;
- Der direktdemokratische Akt wurde entwertet;
- das Selbstbestimmungsrecht des Volkes wurde entscheidend geschwächt;
- durch die Sinnlosigkeitserklärung des Erbprinzen wurde das direktdemokratische Element geschwächt;
- die eigentlich vorgesehene Abstimmungspflicht der Bürgerinnen und Bürger wurde torpediert
- die zweite vorzeitige Sanktionsverweigerung gegen die von frei gewählten Abgeordneten eingereichte Motion wird der Landtag ebenfalls in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Die Ankündigung einer Sanktionsverweigerung führte nicht nur zu Verunsicherungen sondern in einem nicht unerheblichen Ausmass zur Abstimmungsverweigerung. Es zeichnet sich dennoch ab, dass die liechtensteinischen StimmbürgerInnen selbstbewusst und eigenständig sind.
Einen weiteren Schluss lässt die Anlalyse zu: Einer Fristenregelung ohne den Behindertenartikel würde eine Mehrheit zustimmen.
Umso bedenklicher ist es, dass der Erbprinz nun nicht auf das Volk sondern auf dessen Vertreter Druck auszuüben versucht, indem er auch dieses Mal ankündigt, dass er einem solchen Gesetz nicht zustimmen werde.
Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein
13.10.2011