Manko und Irrtum

Damit ist überaus deutlich geworden, dass das im Abstimmungskampf  zur neuen Verfassung befürchtete demokratiepolitische Manko tatsächlich auch im Ernstfall zum Tragen kommt. Es ist anzunehmen, dass diese ausserordentliche Konfliktsituation den Europarat zum Handeln zwingen dürfte.

In seinem Gespräch mit der Redaktion des Volksblattes vom 13. August unterliegt der Erbprinz mit seinen Aeusserungen mindestens zwei Irrtümern.

  • Erstens ist es für den Vorstand der Demokratiebewegung alles andere als lustig, auf die schlimmen Konsequenzen der Verfassungsänderungen von 2003 hinweisen zu müssen. Es ist aber unsere Plicht und Schuldigkeit unseren über 180 Mitgliedern und den über ein Drittel der Stimmenden, die 2003 den fürstlichen Entwurf der Verfassung ablehnten, dies zu tun.
  • Der zweite Irrtum ist – und dieser wiegt viel schwerer – zu meinen, mit dem trockenen Hinweis auf die Rechtssituation bezüglich dem Sanktionsrecht des Fürstenhauses in der jungen Verfassung sei das Thema erledigt. Der Erbprinz vergisst, dass die Befürworter resp. Liechtenstein knapp an einem rufschädigenden Monitoring durch den Europarat vorbeigeschrammt sind.

Der massive Beinflussungsversuch des Fürstenhauses durch die angekündigte Sanktionsverweigerung ist eine unverhohlene Machtdemonstration. Die Reaktion darauf muss sicher wohlüberlegt werden.

Der Vorstand der
Demmokratiebewegung in Liechtenstein e.V.