Es wird gerne versucht, jüngeren Menschen nur ausgewählte Teilstücke aus der jüngsten Geschichte unseres Landes darzustellen. Darum bietet es sich an, die Ereignisse um die kurze Regierungszeit von Altregierungschef Markus Büchel erneut zu beleuchten.
Der Landtag sprach am 14. September 1993 dem damaligen Regierungschef Markus Büchel das Misstrauen aus. Am nächsten Tag löste Fürst Hans-Adam II. den Landtag auf, was erheblichen Protest unter den FBP Abgeordneten hervorrief, da Hans-Adam II. Unsicherheiten in der Auslegung der Verfassung ausnützte. Es entstand die groteske Situation, dass nach einem vom Landtag deutlich befürworteten Misstrauensantrag gegen den Regierungschef der Landtag aufgelöst wurde, hingegen der Regierungschef Markus Büchel für weitere drei Monate im Amt blieb. In dieser Zeit unterschrieb Regierungschef Markus Büchel das fürstliche Hausgesetz, ohne dass er dies dem Landtag zur Beratung vorgelegt hatte, und publizierte es.
Gemäss diesem fürstlichen Hausgesetz kann z. B. ein ausserehelich geborenes Kind einer Prinzessin nicht automatisch den Familiennamen der Mutter bekommen, sind die Frauen des Fürstenhauses keine stimmberechtigten Mitglieder des Hauses und die weibliche Thronfolge ist nicht vorgesehen – dies nur, um einige gegen die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) verstossende Bestimmungen zu nennen.
Das tabuisierte Hausgesetz verstösst gegen verschiedene Artikel der EMRK und Liechtenstein muss immer wieder Vorbehalte bei der Unterzeichnung von Übereinkommen zum Schutz vor Diskriminierung machen.
Die Ereignisse des Jahres 1993 sind aus vielerlei Hinsicht bemerkenswert. Fürst Hans-Adam II. löste ohne die gemäss Verfassung erforderlichen „erheblichen Gründe“ den Landtag auf, nachdem dieser dem Altregierungschef Markus Büchel das Misstrauen ausgesprochen hatte. Viele BürgerInnen waren der Meinung, dass der Fürst damit seinen Eid auf unsere Verfassung, den er 1990 geleistet hat, mutwillig gebrochen habe.