Haben wir Fürsten- oder Volksvertreter im Landtag?

Wie kann der Präsident einer Volkspartei, der FBP, verlangen, dass eine andere Partei gefälligst vor Einreichung einer Motion den Inhalt mit dem Erbprinzen zu diskutieren und diese von ihm abzusegnen habe?

Dass der Landtag nicht zum ersten Mal in vorauseilendem Gehorsam entscheidet, ist ja nichts Neues. Die Aufforderung des Präsidenten Alexander Batliner allerdings verleiht dem Ganzen eine neue Qualität. Wenn Batliner  ungeniert davon spricht, dass das Einreichen der erwähnten Motion, „verantwortungslos“ sei, weil der Fürst diesen Vorschlag niemals sanktionieren werde, dann wird die politische Bedeutung des Landtags ad absurdum geführt.

Es ist verantwortungslos und unglaublich, öffentlich dazu aufzufordern, demokratisches Verhalten aufzugeben und sich dem absoluten Vetorecht des Fürsten zu beugen, bevor der Landtag überhaupt das Thema diskutieren kann.

Der Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein hofft, dass wenigstens die Landtagsabgeordneten ihre Aufgabe als Volksvertreter ernst nehmen und sich von einem Aufruf solcher Qualität distanzieren.

Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein
28.09.11