Ein Appell an den vorauseilenden Gehorsam

Erbprinz Alois hat keine Hemmungen, mehr oder weniger offen den Gehorsam des Volks einzuklagen, nachdem  der Landtag bereits frühere Äusserungen aus dem Fürstenhaus brav pariert hat.

Es gehört zur vornehmen Pflicht eines Staatsoberhauptes, sich nicht in einen Abstimmungskampf über eine Gesetzesinitiative einzumischen, egal, ob er diese befürwortet oder nicht. Die Antwort auf die Frage, ob der Erbprinz eine entsprechende Gesetzesänderung sanktionieren werde, falls das Volk das wolle, entlarvt die Absicht. Sie ist darauf ausgerichtet, dem Volk zu sagen, was für das Fürstenhaus am angenehmsten wäre. «Ich bin zuversichtlich, dass nach dem Landtag auch das Volk die Fristenlösung ablehnen wird…»

Hans Adam II doppelt in einem Interview vom gleichen Tag in der LieZeit nach, in dem er folgendes feststellt: «Wenn die Initiative zur Einführung der Fristenlösung vom Volk angenommen werden sollte, würde ich verstehen, wenn sie vom Erbprinzen nicht sanktioniert würde.»  Es scheint im Fürstenhaus bereits beschlossene Sache zu sein, dieses Gesetz, auch wenn das Volk dies will, nicht zu sanktionieren.

Demokratiepolitisch äusserst bedenklich

Es geht hier nicht um die Meinung des Erbprinzen oder des Fürsten, es geht darum, dass das Fürstenhaus nicht Volk und Staatsoberhaupt spielen kann. Erbprinz Alois ist stellvertretendes Staatsoberhaupt und hat sich in einem Abstimmungskampf jeglicher Meinungsmache zu enthalten. Und Hans Adam II als regierendes Staatsoberhaupt kann ebensowenig einmal mehr einfach nur Bürger aus dem Volk spielen.

Es bleibt nur zu wünschen, dass das Volk dieses Spiel durchschaut und ungeachtet der «Zuversicht» des Erbprinzen entscheidet. Denn ob der Fürst diese Gesetzesänderung nun sanktionieren würde oder nicht, darf unsere  Entscheidung nicht beeinflussen – das wäre wirklich unabhängigen Journalisten auch klar. Entsprechendes Nachhaken war zumindest diesem Interview nicht zu entnehmen, die Ausgewogenheit hatte nur ein Ziel: den Erbprinzen nicht zu kompromittieren und ihm nicht die definitive Absage an das Volk abzuringen. Noch weniger war man daran interessiert, darauf hinzuweisen, was ein NEIN des Fürsten zu einem Volksentscheid demokratiepolitisch bedeuten würde.

Es wäre Aufgabe der Medien, gerade weil das Fürstenhaus in dem Fall stark die Meinungen zu beeinflussen sucht, auf die Folgen hinzuweisen.

08.08.11