Aktive Gleichstellungspolitik hat viel mit Demokratie zu tun. Denn nur ein Staat, dessen Bürgerinnen und Bürger wirklich gleichgestellt sind – gleiche Chancen haben – kann auf die Einrichtung einer Stabsstelle Chancengleichheit verzichten.
Liechtenstein ist noch lange nicht soweit, um sich das leisten zu können.
Ab Ende Juni 2013 werden die Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit nur noch im Nebenamt wahrgenommen.
Gemäss Website der Stabsstelle (www.scg.llv.li) setzt sich die Stabsstelle ein für die Förderung der Chancengleichheit in folgenden Lebensbereichen:
Gleichstellung von Frau und Mann, Behinderung, Migration und Integration, Soziale Benachteiligung, Sexuelle Orientierung.
Die Regierung ist sowohl von Gesetzes wegen als auch aufgrund von internationalen Vereinbarungen verpflichtet diese Aufgaben zu erfüllen.
Wie soll das künftig mit einem Regierungsmitarbeiter im Nebenamt abgedeckt werden können?
Es ist unverständlich, dass man ein über viele Jahre aufgebautes Regierungsorgan mutwillig abbaut. Es wird offenbar nicht erkannt, dass mit dem Verlust der Stabsstelle eine Win-Win-Situation aufgegeben wird. Die Regierung profitierte enorm von den Aktivitäten der Stabsstelle. Vieles von dem, was bis heute erreicht wurde, läge ohne die Stabsstelle immer noch im Argen. Der Vorstand der Demokratiebewegung kann nicht nachvollziehen, warum im Fall der Chancengleichheit so leichtfertig Ressourcen zerstört werden.
Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein