Im Anschluss an die durch den Erbprinzen massiv beeinflusste Volksabstimmung erklärten die Parlamentarier Frick und Quaderer eine Motion zur Fristenregelung nach Schweizer Modell einreichen zu wollen.
Umgehend kündigte der Erbprinz an, eine Fristenlösung nach Schweizer Vorbild ebenfalls nicht zu sanktionieren. Eine Motion ist jedoch erst einmal nur ein Diskussionspapier, das zur weiteren Ausgestaltung an die Regierung überwiesen werden sollte. Ein mögliches Veto kann sinnvollerweise erst am Ende des Prozesses stehen.
Die kürzlich von uns in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt klar, dass die Ankündigung des Vetos vor der Abstimmung den demokratischen Entscheidungsprozess massiv gestört hat. Es kann mit grösster Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass die Initiative „Hilfe statt Strafe“ ohne die Vetodrohung angenommen worden wäre.
Aus diesen Gründen beauftragte die ausserordentliche Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2011 den Vorstand damit, die Möglichkeiten einer Volksinitiative zu prüfen, die den Artikel 9 der Verfassung (absolutes Vetorecht des Staatsoberhauptes) zum Inhalt hat. Ungeachtet des Ausgangs dieser Abklärungen ist die Demokratiebewegung offen für einen Dialog mit dem Fürstenhaus. Die Demokratiebewegung möchte ausserdem vorab festhalten, dass Kritik am absoluten Vetorecht nicht bedeutet, dass sie nicht hinter der jetzigen Staatsform steht.
Zur gegebenen Zeit wird der Vorstand die Ergebnisse dieser Abklärungen den Mitgliedern darlegen und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.
Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein
20-10-11