Wer Wahl sagt muss auch B sagen

Eine vom Volk gewählte Politikerin oder ein vom Volk gewählter Politiker hat sich für die Rechte und Interessen des Volkes einzusetzen.

Vor der Verfassungsänderung ging die politische Willensbildung vom Volk, dem Landtag oder der Regierung aus. Der Fürst konnte nur ganz am Schluss des Prozesses durch ein absolutes Veto eingreifen.

Heute kann der Fürst von Anfang an in die gesamte Regierungs- und Gesetzgebungstätigkeit, sowie in die Personalpolitik eingreifen. Dank dem neuen Art. 80 der Verfassung, der normiert, dass der Fürst die Regierung entlassen kann, wenn er kein Vertrauen mehr in sie hat, ist die Regierung dem Fürsten ausgeliefert.

Als wichtiges Instrument für diese Einflussnahme dienen die “Montagsgespräche“, die wöchentlich zwischen dem Fürsten und dem Regierungschef auf dem Schloss stattfinden. Sie sind geheim und werden nicht protokolliert. Es ist davon auszugehen, dass die wichtigen Themen, die in den Regierungssitzungen behandelt werden, schon an einem der vorhergehenden Montage vorbesprochen worden sind.

Die Montagsgespräche hat es zwar schon früher gegeben (sie waren das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Fürsten und der Regierung, weil der Fürst an den Regierungssitzungen teilnehmen wollte). Doch vor dem Hintergrund des neuen Art. 80 der Verfassung haben sie nun eine ganz andere Bedeutung bekommen.

Der Fürst entscheidet nicht erst nach der Verabschiedung durch den Landtag, ob etwas zum Gesetz wird. Er nimmt schon massgeblich darauf Einfluss, was überhaupt in den Landtag kommt.