Die Legislaturperiode 2001-2005 wird als eine ganz besondere in die Geschichte des Landes eingehen. Der Landtag hatte darin seine Stunde der Wahrheit. Das war, als er aufgerufen war, zu den Verfassungsvorschlägen des Fürsten Stellung zu nehmen.
Obwohl sich klar abzeichnete, dass diese als Regierungsvorlage eingebrachten Vorschläge nicht die nötige ¾-Mehrheit finden würden, liess er es zu, dass der Fürst die Vorlage wieder zurückziehen und eine eigene Volksinitiative starten konnte.
Dabei hätte der Landtag nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, sich das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Denn im Landtag, wo die Änderung der Verfassung und vor allem einer Vielzahl ihrer Bestimmungen zuallererst hingehört, hätte die Übung ohne weiteres abgebrochen werden können. Niemand hätte dagegen etwas sagen können, auch der Fürst nicht.
Das hätte allerdings eine standfeste Mehrheit von Abgeordneten vorausgesetzt, die es nicht gab.
Viel Schaden für unser Land und seinen Ruf im In- und Ausland wäre dadurch abgewendet worden.