Und dies seit 2003. Selbst die durchaus reformbedürftige Verfassung von 1921 war in Bezug auf Demokratieverständnis fortschrittlicher. Denn die sah vor, dass der Staatsgerichtshof im Zweifel als Schlichter unabhängig wirken kann. Seit 2003 ist das Makulatur.
Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut, eine Schlichterinstanz wie den Staatsgerichtshof, der im Zweifelsfall einschreiten kann, wäre nicht nur zeitgemäss sondern notwendiger denn je.
Liechtenstein braucht also nicht einen Schlichter à la Geissler, Liechtenstein braucht eine unabhängige Instution, die nicht weisungsgebunden agieren kann – der Staatsgerichtshof ist die richtige Adresse.
Vorstand der Demokratiebewegung in Liechtenstein