Gemäss Art. 2 der Landesverfassung ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Während sich die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten alle vier Jahre der Wahl oder Wiederwahl stellen müssen, erbt der Fürst sein Amt und seine Rechte und Pflichten, die dieses Amt mit sich bringt. Ist das in Ordnung? Natürlich, aber nur, wenn mit diesem Amt keine politischen Funktionen ausgeübt werden, die demokratisch gewählten Institutionen vorbehalten sind.
Eine Demokratie lebt vom Wettstreit der Meinungen, Personen und Interessen. Sie verträgt sich nicht mit ererbten Ämtern und Monarchen, die Gefallen an der Macht gefunden haben. Auch eine Monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage kann eine Demokratie sein. Das setzt aber voraus, dass der Monarch sich dem Willen des Volkes und dessen Vertretung unterordnet und seine überschiessende Rechtsmacht nur so gebraucht, wie dies die Volksvertretung und die von ihr gewählte Regierung wünschen. Er soll kraft seiner Autorität schlichtend und vermittelnd auftreten, aber er darf in einer Demokratie niemals bestimmen und herrschen.