Der Fürst von Liechtenstein hat einen Eid auf die Verfassung geleistet und wird auch künftig das Staatsoberhaupt stellen. Es gibt aber auch handfeste materielle Gründe, weshalb es sich lohnt, Staatsoberhaupt von Liechtenstein zu sein.
Wenn Fürst Hans-Adam II. von ausländischen Medien auf seinen Milliarden-Reichtum angesprochen wird, gibt der Monarch gern ein Bonmot zum Besten: «Vormittags verwalte ich mein Vermögen, damit ich nachmittags regieren kann.» Keinen einzigen Franken erhalte er vom Staat für seine vielfältigen Aufgaben als Landesfürst, betont Hans-Adam immer wieder. Und für die Finanzierung seines Hofstaates und den Unterhalt seiner Ländereien flössen ebenfalls keine Steuerfranken.
Staatsoberhaupt zahlt keine Steuern
Ist der Fürst also ein selbstloser Staatsdiener? Nicht ganz. Zwar stimmt es, dass Liechtenstein seinem Monarchen keinen Franken für seine Arbeit als Staatsoberhaupt entrichtet. Umgekehrt sind Fürst und Erbprinz von der Steuerpflicht befreit. In Artikel 4 des Steuergesetzes heisst es nämlich, dass «der Landesfürst, der Erbprinz, die fürstliche Domäne und die Stiftungen, welche gemäss statutarischer Zweckbestimmung dem Landesfürsten zur Erfüllung seiner Obliegenheiten dienen» von der Steuerpflicht ausgenommen sind.
Davon können andere Reiche mit Wohnsitz Liechtenstein nur träumen. Besitzt einer zum Beispiel Aktien, Liegenschaften oder eine Kunstsammlung im Wert von einer Milliarde Franken, wird er vom Fiskus kräftig zur Kasse gebeten. «Vier Prozent des Vermögenswertes müssen als Einkommen versteuert werden», sagt ein erfahrener Vaduzer Steuerexperte. So zahlt er auf sein Vermögen von 1 Milliarde Franken rund 8 Millionen Franken Steuern – jährlich!
Staat erlässt Fürsten jährlich Millionenbeträge
Weil der Fürst mit seinem Milliardenvermögen (Schätzung «Bilanz»: 5 Milliarden Franken) von der Steuerpflicht befreit ist, spart er jedes Jahr erkleckliche Summen, die andere als Steuern abführen müssten. So hoch wiederum könnten die Kosten für die Erfüllung der fürstlichen Aufgaben, die Finanzierung des Hofstaates und den Unterhalt der fürstlichen Liegenschaften nie und nimmer sein, so der Steuerexperte: «Fürst Hans-Adam kann also nicht behaupten, er arbeite für Gotteslohn. Die vielen Millionen Franken, die ihm als Privat- und Geschäftsmann jedes Jahr an Steuern erlassen werden, muss man als grosszügige staatliche Apanage betrachten.» Allein aufgrund dieser Tatsache ist klar: Die Befürchtungen, das Fürstenhaus werde kein Staatsoberhaupt mehr stellen, sind unbegründet.