Der folgende Kurzbeitrag ist eine Veröffentlichung des am 10. Juni 2003 gegründeten Vereins zur Stärkung der Volksrechte (VSV; demnächst www.volksrechte.li ), der unter anderem durch Kommentierung des politischen Geschehens das Demokratieverständnis fördern will.
Der Landesfürst wird nicht müde, die demokratischen Errungenschaften seines Landes anzupreisen – leider zu Unrecht.
So hat er anlässlich des Staatsfeiertags einmal mehr erklärt, dass Liechtenstein im Europarat der Mitgliedstaat mit den meisten demokratischen Rechten für seine Bevölkerung sei. Diese Erklärung ist im Vaterland vom 16. August 2003 auf Seite 8 wiedergegeben worden.
Nur zwei Seiten weiter, unter dem Titel „Totalrevision des Staatsgerichtshofgesetzes“, wird von der Regierung verbreitet, dass der Entwurf für ein neues Staatsgerichtshofgesetz, welches aufgrund der geänderten Verfassung notwendig wird, im Wesentlichen einer Gesetzesvorlage aus dem Jahre 1992 entspreche. Weiter wird verbreitet, dass diese Gesetzesvorlage „vom Landtag einhellig“, also offensichtlich ohne Gegenstimme, verabschiedet worden sei. Jeder unbedarfte Leser würde jetzt denken, dass das Gesetz, nachdem es von der Volksvertretung einstimmig angenommen worden ist, auch in Kraft getreten ist. Dem ist nicht so. Verschwiegen, wohl bewusst verschleiert, wird nämlich in der Pressemitteilung der Regierung, dass der Landesfürst dieses Gesetz nie sanktioniert hat (vgl. demgegenüber Bericht und Antrag der Regierung vom 12. August 2003, Nr. 45/2003, S. 10).
Der Werdegang eines so wichtigen Gesetzes wie des Staatsgerichtshofgesetzes aus dem Jahre 1992, das vom Gesetzgeber einstimmig verabschiedet wurde, gegen das auch kein Referendum ergriffen wurde und das dennoch nie in Kraft trat, widerlegt mit aller Deutlichkeit die eingangs wiedergegebene Aussage des Landesfürsten über die demokratischen Rechte der liechtensteinischen Bevölkerung.
Wie das Beispiel zeigt, finden diese Rechte ihre Grenze und Beschränkung immer im Willen des Monarchen, der – dies im Unterschied zu allen anderen Monarchien in Europa – auch nicht davor zurückschreckt, das Volk und seine gewählte Vertretung in die Schranken zu weisen.
Dies mag nun, nach der Volksabstimmung vom 16. März 2003 und dem baldigen Inkrafttreten der geänderten Verfassung, gültigem Verfassungsrecht entsprechen. Mit der Anerkennung voller demokratischer Rechte hat es aber nicht das Geringste zu tun.
Verein zur Stärkung der Volksrechte, 9490 Vaduz
Liechtensteiner Vaterland vom 20. August 2003, S. 9
Liechtensteiner Volksblatt vom 20. August 2003, S. 7