Unter diesem Titel veranstaltet das Schweizer Bundesamt für Bildung und Wissenschaft zusammen mit dem Europarat eine Tagung mit dem Ziel, die demokratische Bildung zu stärken. Zielpublikum sind die politischen Entscheidungsträger, die Verantwortlichen für Bildung, Forscher und Medienschaffende.
Der Europarat ist eine internationale Organisation mit dem primären Ziel, die demokratischen Rechte in ihren Mitgliedstaaten zu fördern und die Menschenrechte zu wahren. Mit seinem Beitritt bekennt sich Liechtenstein auch zu diesen Zielen.
Es ist naiv zu glauben, dass die liechtensteinische Verfassungsänderung vom Europarat unbemerkt geblieben wäre. Ist es doch gerade eine seiner Hauptaufgaben, sicherzustellen, dass die Mitgliedsländer die vereinbarten Standards einhalten. Genau deswegen, um nämlich abschätzen zu können, wie die fürstlichen Verfassungsvorschläge vom Europarat aufgenommen werden würden, war es notwendig gewesen, dort noch vor der Abstimmung nachzufragen. Dies wäre die Aufgabe der Regierung gewesen.
Wenn sich anstatt der Regierung nun besorgte Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld einer Verfassungsabstimmung an den Europarat wenden, um die Verfassungsvorschläge des Fürsten auf ihre Vereinbarkeit mit den demokratischen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Regeln des Europarates überprüfen zu lassen, dann zeugt dies nicht nur von Sorge um die Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechtsordnung, sondern auch von hohem Verantwortungsbewusstsein. Peter Beck verunglimpft diese Personen in seinem Leserbrief vom letzten Samstag, ohne zu erkennen, dass nicht diejenigen, die vor der Abstimmung mögliche negative Folgen für Liechtenstein abgeklärt haben wollten, sondern diejenigen, die sich für die Fürsteninitiative eingesetzt haben, für die Folgen des Abstimmungsergebnisses verantwortlich sind. Die fürstlichen Initianten und die Regierung haben «uns die ganze Sache eingebrockt». Sie haben es versäumt, zu verhindern, dass wir in Strassburg «angeklagt» werden, wie es Peter Beck ausdrückt. Denn aufgrund des Berichtes der Venedig Kommission wussten sie bereits vor der Abstimmung um die Probleme mit der fürstlichen Verfassungsinitiative. Wer sich dennoch dafür stark gemacht hat, hat dies jetzt zu verantworten.
Die Art, wie auf besorgte Bürgerinnen und Bürger, die ihre politische Verantwortung tragen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, reagiert wird, deutet darauf hin, dass auch in unserem Land die Förderung der demokratischen Bildung dringend notwendig ist.
Verein zur Stärkung der Volksrechte, 9490 Vaduz
Liechtensteiner Vaterland vom 15. Juli 2003, S. 4
Liechtensteiner Volksblatt vom 15. Juli 2003, S. 6