Damit eines klar ist: Er kann laut geltender Verfassung von 2003 ein Gesetz sanktionieren oder nicht – auch wenn das Volk JA sagt. Solchem Tun hat das Volk 2003 explizit zugestimmt. Weil dies zutiefst undemokratisch ist, hat die Demokratiebewegung bereits damals dieser Verfassung 2003 nicht zugestimmt.
Anzukündigen, dass er ein Volks-JA nicht akzeptieren und ein solches Gesetz nicht sanktionieren werde, ist eine andere Bühne. Mit einer solch unnötigen Ankündigung wird jede Diskussion, jede Entscheidung beeinflusst. Man braucht sich nur im Facebook umzuschauen, um zu wissen, wie verunsichert auf diese Ankündigung reagiert wird. Eine solche Ankündigung hält die Demokratiebewegung für nicht legitim. Dass sich der Erbprinz zusätzlich noch einseitig in der Sachfrage äussert, macht diese Abstimmung zur Farce.
Dem Fürstenhaus war klar, dass eine solche Ankündigung seine Wirkung haben wird. Darüber brauchen wir uns nichts vorzumachen. Es ist doch eigenartig, dass sich der Erbprinz zur Frage des Gegenvorschlags vornehm zurückhält und eine mögliche Sanktion eines solchen Vorschlags offen lässt.
Diese Zurückhaltung ist auf jeden Fall angebracht, damit in Sachfragen frei und ohne Beeinflussung abgestimmt werden kann.
Vorstand der Demokratiebewegung
12.09.11