Wie bei jeder Abstimmung wurde die Frage aufgeworfen, wer mit welchen Motiven der Vorlage zugestimmt oder sie abgelehnt hat.
Die Demokratiebewegung in Liechtenstein erteilte dem Liechtenstein-Institut (Dr. Wilfried Marxer, Politikwissenschaftler) kurz nach der Volksabstimmung den Auftrag, mittels einer repräsentativen Meinungsumfrage Antworten auf diese Frage zu finden.
Zusammenfassung der Umfrageergebnisse:
- Auf einen Nenner gebracht, ist durch die Intervention des Fürstenhauses die unvoreingenommende Sachdiskussion gestört worden.
- Der direktdemokratsiche Akt wurde entwertet.
- Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes wurde entscheidend geschwächt.
- Durch die Sinnlosigkeitserklärung der Abstimmung wurde das direktdemokratische Element geschwächt.
- Die eigentlich vorgesehene Abstimmungspflicht der Bürgerinnen und Bürger wurde torpediert
und was noch bedenklicher ist - durch die zweite vorzeitig angekündigte Sanktionsverweigerung gegen die Motion im Landtag wird dieser ebenfalls in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt.